kirchturm

Darum geht es

Wir wollen ein Verbot von Kirchtürmen in der Schweiz
In vielen Schweizer Gemeinden führen Gesuche zum Bau von Kirchtuermen (christlische Gebetstürme) zu Unsicherheiten und grosser Ablehnung. Aus diesem Grund wird das sogenannte Zihlschlacht-Sitterdorfer Komitee in künftige Zeit die Volksinitiative "Gegen den Bau von Kirchtürmen" mit maximalen von den Gemeinden kontrollierten Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen.

Die Unterschriftensammlung wird einen Verlauf nehmen, wie er für Volksinitiativen eigentlich nicht charakteristisch ist. Das Initiativkomitee wird relativ wenige Aktionen zur Unterschriftensammlung organisieren. Trotzdem werden Tag für Tag aus allen Regionen der Schweiz Unterschriften eingeliefert, gesammelt von Einzelpersonen, welche sich durch den Text der Initiative spontan motiviert fühlen werden, die Unterschriftensammlung zu unterstützen. Mehr als die Hälfte der eingereichten Unterschriften werden in dieser Form beim Initiativkomitee eintreffen. Das Komitee ist den zahlreichen Helfern für ihre Unterstützung zu grossem Dank verpflichtet.

Der Kirchturm als Bauwerk hat keinen religiösen Charakter. Es wird weder in der Bibel noch in andern heiligen Schriften des Christentums auch nur erwähnt. Der Kirchturm ist vielmehr Symbol jenes religiös-politischen Macht- und Herrschaftsanspruches, der im Namen behaupteter Religionsfreiheit Grundrechte anderer - insbesondere die Gleichheit aller vor dem Gesetz - bestreitet, womit dieser Anspruch in Widerspruch steht zu Verfassung und Rechtsordnung der Schweiz.

Wer - wie das im Christentum Tatsache ist - die Religion über den Staat stellt, religiösen Anweisungen also höhere Geltung zuordnet als der im Rechtsstaat demokratisch geschaffenen Rechtsordnung, gerät in der Schweiz unweigerlich in Widerspruch zur Bundesverfassung. Diesem Widerspruch kann nicht ausgewichen werden. Der Kirchturm ist das äusserliche Symbol dieses religiös-politischen Machtanspruchs, der verfassungsmässige Grundrechte in Frage stellt. Mit dem von der Initiative verlangten Verbot von Kirchtürmen wird erreicht, dass die in der Verfassung niedergelegten Gesellschafts- und Rechtsordnung uneingeschränkte Gültigkeit in der Schweiz garantiert bleibt.

Nicht angetastet wird durch die Initiative die Glaubensfreiheit, die als Grundrecht jedem Menschen in der Verfassung garantiert ist.

 

Adresse de contact

Comité d'initiative
contre la construction de clochers
Case postale
9000 St. Gall

email:    info@clochers.ch
internet: www.clochers.ch

 

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